VGH Hessen 4. Senat Urteil LS

Es ist ein wesentlicher Verfahrensmangel, wenn eine Beweisaufnahme vor der vollbesetzten Kammer außerhalb der …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Es ist ein wesentlicher Verfahrensmangel, wenn eine Beweisaufnahme vor der vollbesetzten Kammer außerhalb der mündlichen Verhandlung durchgeführt wird (ebenso OS IV 104/65, Urt. v. 26.04.1966, und st. Rspr.).

2. Zum Begriff der Verunstaltung.

3. Einzelfall zu der Frage, ob durch die Anbringung einer Werbeanlage eine Verunstaltung eintreten würde.