OVG Niedersachsen – 13 L 101/90
Verwaltungsrecht Abgeändert
Tenor
Auf die Berufungen des Beklagten werden die Urteile des Verwaltungsgerichts Braunschweig - 6. Kammer - vom 11. Juli 1990 geändert.
Die Klagen werden abgewiesen.
Die Kläger tragen jeweils die Kosten ihres Verfahrens in beiden Rechtszügen; insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Hinweis: verbundenes VerfahrenVolltext siehe unter OVG Niedersachsen - 17.07.1991 - AZ: 13 L 100/90weitere Verbundverfahren: OVG Niedersachsen - 17.07.1991 - AZ: 13 L 102/90OVG Niedersachsen - 17.07.1991 - AZ: 13 L 103/90