In Niedersachsen dürfen die monatlichen Pauschalbeträge für den notwendigen Unterhalt von Pflegekindern durch …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
In Niedersachsen dürfen die monatlichen Pauschalbeträge für den notwendigen Unterhalt von Pflegekindern durch Erlaß des Kultusministeriums festgesetzt werden. Diese Form der Festsetzung verstößt weder gegen den Landesrechtsvorbehalt in § 39 Abs 5 S 1 und 3 SGB VIII (SGB 8) noch gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes.