OVG Niedersachsen Urteil LS

Ist ein Angehöriger der Ahmadiyya-Religionsgemeinschaft nicht als Vorverfolgter aus Pakistan ausgereist, so …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Ist ein Angehöriger der Ahmadiyya-Religionsgemeinschaft nicht als Vorverfolgter aus Pakistan ausgereist, so hat er im Falle einer Rückkehr nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit politischer Verfolgung zu rechnen.