Berufung gegen Sozialhilfeentscheidung zurückgewiesen KI-Titel
Sozialhilfe · Berufung · Rechtsmittelverzicht
Sozialrecht Berufung zurückgewiesen
Tenor
1. Die Berufung wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
1
Dieses Urteil ergeht angesichts des Verzichts der rechtsmittelberechtigten Beteiligten auf Rechtsmittel ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (§ 136 Abs. 4 des Sozialgerichtsgesetzes).