LSG Hamburg 1. Senat Urteil

Berufung gegen Sozialhilfeentscheidung zurückgewiesen KI-Titel

Sozialhilfe · Berufung · Rechtsmittelverzicht

Sozialrecht Berufung zurückgewiesen

Tenor

1. Die Berufung wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe

1

Dieses Urteil ergeht angesichts des Verzichts der rechtsmittelberechtigten Beteiligten auf Rechtsmittel ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (§ 136 Abs. 4 des Sozialgerichtsgesetzes).