VGH Hessen 6. Senat Urteil LS

Einzelfall zur Frage, ob eine Erschließungsanlage endgültig hergestellt ist.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Einzelfall zur Frage, ob eine Erschließungsanlage endgültig hergestellt ist.

2. Unter einem Grundstück im Sinne des Bundesbaugesetzes ist ein katastermäßig abgegrenzter Teil der Erdoberfläche zu verstehen, der im Grundbuch unter einer besonderen Nummer eingetragen ist (st. Rspr.).

3. Eine Vorausleistung kann nach erteilter Baugenehmigung solange gefordert werden, wie der Anspruch auf sie nicht verwirkt und verjährt ist (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.01.1968 - VI C 221.65 - BVerwGE 29, 90).