AG Bonn · Nordrhein-Westfalen Abt. 95 Beschluss zitiert von 1

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte …

Zivilrecht

Tenor

wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 27.07.2004, um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.09.2004 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden

Gründe

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Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

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Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

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Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am

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Freitag, 15.10.2004, 10:05 Uhr

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im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, -Insolvenzgericht-, Wilhelmstraße 21, 53111 Bonn, 2. Stock, Saal S 2.22.

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Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

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die Person des Insolvenzverwalters,

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den Gläubigerausschuss,

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gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO bezeichneten Gegenstände

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und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

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Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an d. Schuld. und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).