Zum Vorteil im Sinne des § 6 Abs 1 S 1 NKAG (KAG ND ), wenn sich eine Verbesserungsmaßnahme auf eine …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Zum Vorteil im Sinne des § 6 Abs 1 S 1 NKAG (KAG ND ), wenn sich eine Verbesserungsmaßnahme auf eine technisch selbständige Abwasserbeseitigungsanlage beschränkt, die mit einer anderen gleichartigen Anlage zu einer öffentlichen (Gesamt-)Einrichtung zusammengefaßt ist (wie Senatsbeschlüsse vom 24.5.1996 - 9 M 7234/95 - und vom 31.5.1996 - 9 M 7235/95 -).