VerfGH NRW VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN Beschluss

Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde KI-Titel

Verfassungsbeschwerde · Unzulässigkeit · Rechtsschutzbedürfnis · Berechtigtes Interesse · Wiederholte Beschwerde

Verfassungsrecht Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird aus den im Hinweisschreiben vom 26. März 2024 genannten Gründen als unzulässig zurückgewiesen. Das nachfolgende Schreiben der Beschwerdeführer veranlasst keine davon abweichende Entscheidung (vgl. zum gleichen Begehren des Beschwerdeführers bereits VerfGH NRW, Beschluss vom 12. Juli 2022 – VerfGH 56/22.VB-2, juris, Rn. 3).