OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Bei den Erstattungsansprüchen aus der Rückabwicklung von Ablösungsvereinbarungen handelt es sich um …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Bei den Erstattungsansprüchen aus der Rückabwicklung von Ablösungsvereinbarungen handelt es sich um abgabenrechtlich atypische Fälle. Daher verjähren sie gem. § 195 BGB in 30 Jahren.