Bei den Erstattungsansprüchen aus der Rückabwicklung von Ablösungsvereinbarungen handelt es sich um …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Bei den Erstattungsansprüchen aus der Rückabwicklung von Ablösungsvereinbarungen handelt es sich um abgabenrechtlich atypische Fälle. Daher verjähren sie gem. § 195 BGB in 30 Jahren.