AG Nordhorn · Niedersachsen Urteil LS

Bei Kollision des Überholenden mit einem Fahrzeuggespann, dessen Fahrer zwar den linken …

Zivilrecht

Leitsatz

Bei Kollision des Überholenden mit einem Fahrzeuggespann, dessen Fahrer zwar den linken Fahrtrichtungsanzeiger gesetzt hat, aber unter Verstoß gegen die doppelte Rückschaupflicht in eine Grundstückseinfahrt abbiegt, kommt es zu einer Haftungsverteilung von 2/3 zu 1/3 zu Lasten des Überholers.