Einzelfall zur Frage der Verunstaltung durch eine Werbeanlage.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Einzelfall zur Frage der Verunstaltung durch eine Werbeanlage.
2. Gehen zu verschiedenen Zeitpunkten bei der Bauaufsichtsbehörde Anträge auf Genehmigung zur Befestigung einer Werbeanlage an demselben Bauwerk ein, so nun - wenn jede der geplanten Anlagen für sich allein zulässig ist, beide zusammen aber nicht zugelassen werden können - die Behörde dem ersten Antrag stattgeben und den späteren ablehnen.