OLG Köln · Nordrhein-Westfalen 2. Zivilsenat Beschluss

Geschäftswertfestsetzung im Erbverfahren KI-Titel

Geschäftswert · Nachlassverzeichnis · GNotKG

Erb- und Versicherungsrecht

Tenor

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren vor dem Senat, 2 Wx 13/20, wird auf 409.356,00 € festgesetzt.

Gründe

2

Die Geschäftswertfestsetzung beruht auf dem vom Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 1) erstellten Nachlassverzeichnis vom 13.02.2018 (Bl. 385 d.A.), wobei allerdings die angegebenen Nachlassverbindlichkeiten im Hinblick auf § 40 Abs. 1 S. 2 GNotKG nicht in Abzug zu bringen sind.