Abgabenbegünstigung bei der Einfuhr
Chimica del Friuli SpA und andere gegen Amministrazione delle finanze dello Stato
Vorlage: Tribunale civile e penale di Venezia (Italien)
Abgabenbegünstigung bei der Einfuhr – Besondere Verwendung – Bewilligung
Europarecht
Tenor
Artikel 7 der Verordnung Nr . 1535/77 der Kommission vom 4 . Juli 1977 zur Festlegung der Voraussetzungen für die Zulassung bestimmter Waren zu einer Abgabenbegünstigung bei der Einfuhr aufgrund ihrer besonderen Verwendung ist dahin auszulegen, daß im Fall einer Übertragung der Waren der Übernehmer im Besitz einer gemäß Artikel 3 erteilten Bewilligung sein muß, unabhängig davon, ob die Übertragung von einem Mitgliedstaat in einen anderen oder innerhalb eines Mitgliedstaats stattfindet .