Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Abschiebungsanordnung gem § 58a AufenthG (juris: AufenthG 2004)
Verfassungsrecht Nicht zur Entscheidung angenommen
Tenor
1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin I. wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
2. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
3. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Gründe
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.