OVG NRW Beschluss

OVG NRW – 13 A 178/99

Verwaltungsrecht

Tenor

Der Senatsbeschluss vom 22. März 2000 wird auf Seite 5, Zeile 7, gem. § 119 VwGO dahingehend berichtigt, dass es an Stelle des dortigen Satzes heissen muss: "Die Beigeladene beantragt, die Berufung zurückzuweisen."