VGH Hessen Fachsenat für Personalvertretungssachen (Bund) Beschluss LS

Unentschieden bleibt, ob die Sicherung eigener Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes gemäß § 5 BGSG als …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Unentschieden bleibt, ob die Sicherung eigener Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes gemäß § 5 BGSG als Einsatz im Sinne des § 85 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a) BPersVG anzusehen ist. Bei Festlegung eines Schichtdienstmodells für den Sicherungswachdienst durch den Bundesminister des Innern hat gemäß § 75 Abs. 3 Nr. 1 und § 82 Abs. 1 BPersVG allenfalls der Bundesgrenzschutzhauptpersonalrat bei dem vorgenannten Bundesminister mitzubestimmen.

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