Ein Ersatzkassenmitglied hat keinen Anspruch auf russisch-römische Bäder als Sachleistung, wenn nicht …
Sozialrecht
Leitsatz
Ein Ersatzkassenmitglied hat keinen Anspruch auf russisch-römische Bäder als Sachleistung, wenn nicht erwiesen ist, daß die Verordnung zur Erzielung eines Heilerfolges notwendig ist.