Ein Bebauungsplan zur Verlegung der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße auf eine neue Umgehung erfordert keine …
Leitsatz
1. Ein Bebauungsplan zur Verlegung der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße auf eine neue Umgehung erfordert keine Prüfung der planenden Gemeinde, ob die straßenrechtliche Einstufung als Bundesstraße (noch) richtig ist, wenn die Betroffenheit der Anlieger durch Spezialuntersuchungen über Verkehrsbelastungen und -lärm konkret ermittelt und berücksichtigt ist.
2. Zur Zumutbarkeit von Straßengeräuschen vor dem Inkrafttreten der VerkehrslärmschutzVO 1990.
3. Die Belange des Landschaftsschutzes haben in der Bauleitplanung keinen absoluten Vorrang gegenüber einer als notwendig erkannten Straßenplanung.
4. Die Herabstufung eines Wohngrundstücks als Gewerbefläche zur Verringerung seiner Schutzwürdigkeit gegenüber künftigem Straßenlärm kann abwägungsfehlerhaft sein.
5. Zur Festsetzung von "Verkehrsgrün" nach § 9 Abs 1 Nr 11 BauGB vor bisher befahrbaren Wohngrundstücken.