Die bei der Gewährung von Darlehen von Banken verwendete vorformulierte Erklärung zur "Abtretung von …
Zivilrecht
Leitsatz
Die bei der Gewährung von Darlehen von Banken verwendete vorformulierte Erklärung zur "Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen" ist wegen Verstoßes gegen § 9 AGBG unwirksam, weil sie als Sicherungsabtretung keinen Hinweis auf den zugrundeliegenden Kreditvertrag enthält, im übrigen zu unbestimmt ist und weder eine betragsmäßige Beschränkung noch eine Regelung zur Verwertungsbefugnis enthält.