Betreuung mit Aufsicht einer Pflegeperson während der Durchführung einer Heimdialyse, die nicht unmittelbar …
Sozialrecht
Leitsatz
Betreuung mit Aufsicht einer Pflegeperson während der Durchführung einer Heimdialyse, die nicht unmittelbar auf die Wahrnehmung der Verrichtungen des täglichen Lebens iS des § 14 Abs 4 SGB XI bezogen sind, können nicht dem Pflegebedarf iS des § 14 Abs 1 SGB XI zugerechnet werden.