Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.05.2005 unter Beachtung des § 174 InsO beim …
Tenor
Über das Vermögen
des
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 26.04.2005, um 16:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt I, T-, ####2 H.
Gründe
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.05.2005 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am
Dienstag, 05.07.2005, 13:25 Uhr
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, II. Etage, Saal 3.201.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
die Person des Insolvenzverwalters,
den Gläubigerausschuss,
gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) und die in §§ 66, 149, 157, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO bezeichneten Gegenstände