Zur Beschränkung der Geschoßfläche von großflächigen Einzelhandelsbetrieben in Gewerbegebieten.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Zur Beschränkung der Geschoßfläche von großflächigen Einzelhandelsbetrieben in Gewerbegebieten.
Die Beschränkung der Geschoßfläche eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes im Gewerbegebiet nach § 1 Abs 9 BauNVO auf 1.200 qm Geschoßfläche ergibt sich nicht aus § 11 Abs 3 BauNVO.