OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 3

Zur Beschränkung der Geschoßfläche von großflächigen Einzelhandelsbetrieben in Gewerbegebieten.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Zur Beschränkung der Geschoßfläche von großflächigen Einzelhandelsbetrieben in Gewerbegebieten.

Die Beschränkung der Geschoßfläche eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes im Gewerbegebiet nach § 1 Abs 9 BauNVO auf 1.200 qm Geschoßfläche ergibt sich nicht aus § 11 Abs 3 BauNVO.