LG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf Verzichtsurteil

Verletzung eines deutschen Gebrauchsmusters durch Einzelkettenringe KI-Titel

Gebrauchsmuster · Unterlassung · Schadensersatz · Verkehrbringen · Rechtsverletzung

Gewerblicher Rechtsschutz

Tenor

I. Die Klägerin wird mit ihren Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunftserteilung, Rechnungslegung, Rückruf und Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen Verletzung des Deutschen Gebrauchsmusters DE A durch Angebot, in den Verkehr Bringen und/oder zu diesen Zwecken Einführens oder Besitzens in der Bundesrepublik Deutschland von Einzelkettenringen für eine Fahrradvorderkurbelanordnung („Single Ring Narrow/Wide“) abgewiesen.

II. Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Der Streitwert wird auf 250.000,-- EUR festgesetzt.