Berichtigung von Sanktionsformulierung im BetrVG-Verfahren KI-Titel
BetrVG · Zwangsgeld · Ordnungsgeld · Sanktion · Berichtigung
Arbeitsrecht
Tenor
Der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass am Ende des Tenors zu I. das Wort „Fall“ durch das Wort „Tag“ und das Wort „Ordnungsgeld“ durch das Wort „Zwangsgeld“ ersetzt wird.
Gründe
Wie vom Betriebsrat beantragt und in § 101 Satz 3 BetrVG vorgesehen, ist die Sanktion für jeden Tag der Zuwiderhandlung vorgesehen. Weiter ist als Rechtsfolge ein Zwangsgeld und nicht ein Ordnungsgeld vorgesehen. Das Gericht wollte die gesetzliche Folge aussprechen.
Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel gegeben.