LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Die aufgrund eines Steuerklassenwechsels neu eingetragenen Lohnsteuerklassen III/V - zuvor Lohnsteuerklassen …

Sozialrecht

Leitsatz

Die aufgrund eines Steuerklassenwechsels neu eingetragenen Lohnsteuerklassen III/V - zuvor Lohnsteuerklassen IV/IV - entsprechen dann nicht "offensichtlich nicht dem Verhältnis der monatlichen Arbeitslöhne beider Ehegatten", wenn der Grenzwert nach den vom Bundesminister der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder herausgegebenen Tabellen zur Steuerklassenwahl um weniger als 10 vH überschritten wird und sich nach den Lohnsteuertabellen nur ein Lohnsteuermehrabzug von weniger als 10 vH ergibt. Dabei sind Freibeträge, die auf den Lohnsteuerkarten der Ehegatten nicht eingetragen sind, nicht zu berücksichtigen.