Das geltende Recht kann die Herstellung einer Verkehrseinrichtung nicht nur aufgrund förmlicher Planung …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Das geltende Recht kann die Herstellung einer Verkehrseinrichtung nicht nur aufgrund förmlicher Planung (Planfeststellung, Bauleitplanung), sondern auch aufgrund nicht förmlicher Planung erlauben.