Zur Abgrenzung der Nutzung einer Wohnung als Zweitwohnung gegenüber einem Leerstehenlassen.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Zur Abgrenzung der Nutzung einer Wohnung als Zweitwohnung gegenüber einem Leerstehenlassen.
Zur Abgrenzung der Nutzung einer Wohnung als Zweitwohnung gegenüber einem Leerstehenlassen.