Die Begründung einer Grundrechtsklage kann nach Ablauf der Klagefrist zwar in tatsächlicher und rechtlicher …
Verfassungsrecht
Leitsatz
1. Die Begründung einer Grundrechtsklage kann nach Ablauf der Klagefrist zwar in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ergänzt werden, das Nachschieben eines neuen Sachverhaltes ist hingegen unzulässig. 2. Im übrigen Einzelfall einer unzulässigen Grundrechtsklage gegen auf Bundesrecht beruhende Maßnahmen und Entscheidungen.
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