VGH Hessen 4. Senat Urteil LS

Bei der Anfechtung einer dem Nachbarn erteilten Baugenehmigung ist nur der Bauherr, nicht der Eigentümer des …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Bei der Anfechtung einer dem Nachbarn erteilten Baugenehmigung ist nur der Bauherr, nicht der Eigentümer des Baugrundstücks beizuladen.

2. Der § 25 Abs. 1 HBO dient auch dem Schutz der Interessen des Nachbarn.

3. Einzelfall zu der Frage, ob die ausreichende Besonnung, Belichtung und Belüftung der Freiflächen eines Grundstücks noch gewährleistet sind, wenn die Besonnung, Belichtung und Belüftung eines geringen Teils der Freiflächen beeinträchtigt wird.

4. Der § 25 Abs. 3 HBO hat keinen nachbarschützenden Charakter.