Die Resektion beider Wurzelspitzen eines Seitenzahnes kann nur einmal nach der Gebühren-Nr 54b Bema-Z …
Sozialrecht
Leitsatz
Die Resektion beider Wurzelspitzen eines Seitenzahnes kann nur einmal nach der Gebühren-Nr 54b Bema-Z abgerechnet werden (vgl SG Düsseldorf vom 27.10.1993 - S 2 Ka 181/92 und LSG Schleswig vom 2.7.1991 - L 6 Ka 2/91).