LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Ein Anspruch auf Hippotherapie als Heilmittel besteht nicht, wenn sie im konkreten Falle unwirtschaftlich und …

Sozialrecht

Leitsatz

Ein Anspruch auf Hippotherapie als Heilmittel besteht nicht, wenn sie im konkreten Falle unwirtschaftlich und damit nicht notwendig ist. Dies gilt auch dann, wenn die behandelnden Ärzte die Hippotherapie als medizinisch indiziert (geeignet) ansehen.

Die Hippotherapie kommt als Leistungsgegenstand der sozialen Krankenversicherung lediglich in den Fällen in Betracht, in denen die herkömmlichen Heilmittel nach Art und Schwere des Leidens ungeeignet sind.