EuG Vierte Kammer Beschluss zitiert von 1

Staatliche Beihilfen – Anreizelement

wheyco GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Staatliche Beihilfen – Anreizelement – Nichtigkeitsklage – Handlung, die Rechtswirkungen erzeugt – Rechtsschutzinteresse – Unzulässigkeit

Europarecht

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die wheyco GmbH trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 6. September 2005 über die staatliche Beihilfe N 363/2004 für den Neubau eines Molkeveredelungswerks in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland) (ABl. 2005, C 262, S. 5)