LG Hamburg 9. Zivilkammer Beschluss

Unzulässigkeit der Berufung wegen Wertgrenze und fehlender Zulassung KI-Titel

Berufungsunzulässigkeit · Wertgrenze · Gerichtskostengesetz · Zulassungsvoraussetzung

Zivilrecht

Tenor

2. Die Kammer beabsichtigt, die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek vom 01.10.2019, Aktenzeichen 715 C 75/19, zu verwerfen.

3. Die Klagepartei kann hierzu binnen 2 Wochen Stellung nehmen.

Gründe

1

Die Berufung der Klagepartei ist unzulässig.

2

Die Berufung ist nicht zugelassen und der Wert des Berufungsgegenstands übersteigt

3

€ 600,00 nicht.

4

Die Kammer regt an, die Berufung zurückzunehmen und weist vorsorglich darauf hin, dass bei einer eventuellen Rücknahme der Berufung sich die Gebühren nach Nr. 1220, 1222 der Anlage 1 des Gerichtskostengesetzes von vier auf zwei Gebühren ermäßigen.