Unzulässigkeit der Berufung wegen Wertgrenze und fehlender Zulassung KI-Titel
Berufungsunzulässigkeit · Wertgrenze · Gerichtskostengesetz · Zulassungsvoraussetzung
Zivilrecht
Tenor
2. Die Kammer beabsichtigt, die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek vom 01.10.2019, Aktenzeichen 715 C 75/19, zu verwerfen.
3. Die Klagepartei kann hierzu binnen 2 Wochen Stellung nehmen.
Gründe
1
Die Berufung der Klagepartei ist unzulässig.
2
Die Berufung ist nicht zugelassen und der Wert des Berufungsgegenstands übersteigt
3
€ 600,00 nicht.
4
Die Kammer regt an, die Berufung zurückzunehmen und weist vorsorglich darauf hin, dass bei einer eventuellen Rücknahme der Berufung sich die Gebühren nach Nr. 1220, 1222 der Anlage 1 des Gerichtskostengesetzes von vier auf zwei Gebühren ermäßigen.