Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Haftverlängerungsbeschluss KI-Titel
Rechtsbeschwerde · StVollzG · Zulässigkeit · Gegenstandswert · Kosten
Strafrecht Rechtsbeschwerde verworfen
Tenor
Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts … vom 15. Dezember 2021 wird einstimmig gemäß § 119 Abs. 3 StVollzG als unzulässig verworfen. Der Antragsteller hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen. Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 99,99 € festgesetzt.
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