OLG Stuttgart · Baden-Württemberg 4. Strafsenat Beschluss

Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Haftverlängerungsbeschluss KI-Titel

Rechtsbeschwerde · StVollzG · Zulässigkeit · Gegenstandswert · Kosten

Strafrecht Rechtsbeschwerde verworfen

Tenor

Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts … vom 15. Dezember 2021 wird einstimmig gemäß § 119 Abs. 3 StVollzG als unzulässig verworfen. Der Antragsteller hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen. Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 99,99 € festgesetzt.

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