AG Bonn – 47 F 190/05
Familienrecht
Tenor
AMTSGERICHT BONN BESCHLUSS
In der Umgangssache
pp,
wird die Umgangsregelung vom 13. September 2005, die mit ausdrücklicher Unterstützung und Zustimmung durch das Jugendamt der Stadt C getroffen worden war, familiengerichtlich genehmigt.
Sie hat damit vollstreckungsfähigen Inhalt.