AG Bonn · Nordrhein-Westfalen Abt.47 Beschluss zitiert von 1

AG Bonn – 47 F 190/05

Familienrecht

Tenor

AMTSGERICHT BONN BESCHLUSS

In der Umgangssache

pp,

wird die Umgangsregelung vom 13. September 2005, die mit ausdrücklicher Unterstützung und Zustimmung durch das Jugendamt der Stadt C getroffen worden war, familiengerichtlich genehmigt.

Sie hat damit vollstreckungsfähigen Inhalt.