LG Hamburg 8. Zivilkammer Beschluss

Verlustigkeit des Berufungsrechts und Kostenfestsetzung KI-Titel

Berufungsverlust · Kostenverteilung · Streitwertfestsetzung

Zivilrecht

Tenor

1. Die Klagepartei wird des Rechtsmittels der Berufung für verlustig erklärt.

2. Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 3.629,80 € festgesetzt.