LG Hamburg 8. Zivilkammer Beschluss
Verlustigkeit des Berufungsrechts und Kostenfestsetzung KI-Titel
Berufungsverlust · Kostenverteilung · Streitwertfestsetzung
Zivilrecht
Tenor
1. Die Klagepartei wird des Rechtsmittels der Berufung für verlustig erklärt.
2. Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 3.629,80 € festgesetzt.