Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß eine nach § 27 GAL abgegebene Erklärung über die …
Sozialrecht
Leitsatz
1. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß eine nach § 27 GAL abgegebene Erklärung über die Weiterentrichtung von Beiträgen unwiderruflich ist.
2. Zum sozialrechtlichen Herstellungsanspruch.
3. Eine Erstattung von Beiträgen, die über die Voraussetzungen des § 27a GAL hinausgeht, ist nicht möglich.