Ein Mann erhält aus einem Verkehrsunfall 800 DM Schmerzensgeld wegen einer Außenbandruptur des rechten oberen …
Zivilrecht
Leitsatz
Ein Mann erhält aus einem Verkehrsunfall 800 DM Schmerzensgeld wegen einer Außenbandruptur des rechten oberen Sprunggelenks. Er war 49 Tage arbeitsunfähig und mußte einige Zeit liegen und eine Gipsschiene tragen. Die Genugtuungsfunktion trat zurück, da es sich um Fahrlässigkeit im Verkehr handelte und die Parteien befreundet waren.