OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Der nach einem Auswahlverfahren ausgewählte Bewerber hat einen Anspruch darauf, daß eine erneute …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Der nach einem Auswahlverfahren ausgewählte Bewerber hat einen Anspruch darauf, daß eine erneute Ausschreibung unterbleibt, wenn hierfür keine sachlichen Gründe vorliegen.

2. Zur Bedeutung von Einwänden des Schulträgers gegen die Auswahlentscheidung bei der Besetzung einer Schulleiterstelle.