LG Fulda · Hessen 1. Zivilkammer Urteil

Zulässigkeit der Berufung ohne zugelassenen Rechtsanwalt KI-Titel

ZPO § 78 Abs. 1 · ZPO § 522 Abs. 1 · ZPO § 97 Abs. 1 · Berufungszulässigkeit · Rechtsanwaltspflicht

Zivilrecht Berufung zurückgewiesen

Tenor

Die Berufung der Klägerseite gegen das Urteil des Amtsgerichts Fulda vom 21.03.2017 wird auf ihre Kosten als unzulässig zurückgewiesen, da die Berufung entgegen § 78 Abs. 1 ZPO nicht durch einen bei einem Amts- und Landgericht zugelassenen Rechtanwalt eingelegt worden ist (§§ 522 Abs. 1, 97 Abs. 1 ZPO).

Der Wert des Streitgegenstandes für das Berufungsverfahren wird auf 4.990,-- € festgesetzt.

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