LG Dortmund – 1 S 4/07
Zivilrecht Rechtsmittel zurückgewiesen
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Dortmund
vom 27.11.2006 wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen
Entscheidung, auf die die Kammer Bezug nimmt und die durch das Berufungsvorbringen nicht entkräftet werden, kostenpflichtig (§ 97 ZPO) zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.