LG Dortmund · Nordrhein-Westfalen 1. Zivilkammer Urteil

LG Dortmund – 1 S 4/07

Zivilrecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Dortmund

vom 27.11.2006 wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen

Entscheidung, auf die die Kammer Bezug nimmt und die durch das Berufungsvorbringen nicht entkräftet werden, kostenpflichtig (§ 97 ZPO) zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.