Die Störung beider Dichtungen eines Castor-Atombehälters und damit die notwendige Umlagerung des Inhalts …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Störung beider Dichtungen eines Castor-Atombehälters und damit die notwendige Umlagerung des Inhalts braucht nicht als möglicher Störfall berücksichtigt zu werden, so daß es nicht darauf ankommt, ob eine solche Umladung in deutschen Kernanlagen möglich ist. Die bei der Genehmigung zu berücksichtigenden Schadensereignisse lassen sich in deutschen Anlagen beheben.