VerfGH NRW VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN Beschluss

Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde KI-Titel

Verfassungsbeschwerde · Zulässigkeit · Rückweisung

Verfassungsrecht Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird aus den im Hinweisschreiben vom 28. Dezember 2022 genannten Gründen als unzulässig zurückgewiesen. Das Schreiben des Beschwerdeführers vom 4. Januar 2023 veranlasst keine davon abweichende Entscheidung.