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Keine Stelle ausgewählt Verzeichnis › Gerichte › Nordrhein-Westfalen › VerfGH NRW › 2023 › Januar 2023 › VerfGH 113/22.VB-2 VerfGH NRW VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN Beschluss 31.01.2023 VerfGH 113/22.VB-2
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde KI-Titel Verfassungsbeschwerde · Zulässigkeit · Rückweisung
Verfassungsrecht – Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen
Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird aus den im Hinweisschreiben vom 28. Dezember 2022 genannten Gründen als unzulässig zurückgewiesen. Das Schreiben des Beschwerdeführers vom 4. Januar 2023 veranlasst keine davon abweichende Entscheidung.
Gericht Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen Datum 31.01.2023 Az. VerfGH 113/22.VB-2 Gebiet Verfassungsrecht Tenor Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen Normen Nicht angegeben ECLI:DE:VFGHNRW:2023:0131.VERFGH113.22VB2.00
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Quelle: Rechtsprechungsportal Nordrhein-Westfalen · Hinweise