Im Planfeststellungsverfahren nach Bundeswasserstraßenrecht bestehen Mitwirkungsrechte eines nach BNatSchG § …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Im Planfeststellungsverfahren nach Bundeswasserstraßenrecht bestehen Mitwirkungsrechte eines nach BNatSchG § 29 anerkannten Naturschutzverbandes nur in dem für eine Beteiligung Dritter vorgesehenen Verfahrensabschnitt, der mit dem Abschluß der Erörterungen im Anhörungsverfahren endet.