Die Übernahme der Kosten für heilpädagogische Maßnahmen setzt nicht voraus, daß der Hilfesuchende die Hilfe …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Übernahme der Kosten für heilpädagogische Maßnahmen setzt nicht voraus, daß der Hilfesuchende die Hilfe in einer Einrichtung erfährt, in der an einer wissenschaftlichen Hochschule ausgebildete Pädagogen wirken.