VGH Hessen 1. Senat Urteil LS

Zur Frage, ob die Versagung einer von einem Beamten beantragten Versetzung ermessensfehlerhaft ist (insoweit …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Zur Frage, ob die Versagung einer von einem Beamten beantragten Versetzung ermessensfehlerhaft ist (insoweit Einzelfall ohne grundsätzliche Bedeutung).

2. Wenn über eine angebliche "Zusage" für eine Versetzung Schriftwechsel vorhanden ist, so muss davon ausgegangen werden, dass alles wesentliche darin fixiert ist; der Beamte kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass etwas wesentliches zusätzlich mündlich zugesagt worden sei.

3. Ein Beamter kann keine Rechte daraus herleiten, dass der Personalrat bei der Versetzung eines anderen Beamten nicht gehört worden sei.