OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 2

Hält sich eine Schulfahrt im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen und des Üblichen, ist grundsätzlich …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Hält sich eine Schulfahrt im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen und des Üblichen, ist grundsätzlich auch einem hilfebedürftigen Kind mit Mitteln der Sozialhilfe zu ermöglichen, an der Fahrt teilzunehmen, ohne daß im konkreten Einzelfall noch zu prüfen ist, ob dem Kind wesentliche Nachteile drohen, wenn es an der Veranstaltung nicht teilnimmt, und ob die Veranstaltung pädagogisch notwendig oder nützlich ist.