Durch den Werberat der Wirtschaft erteilte Genehmigungen zur Werbung mit Daueranschlägen ließen …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Durch den Werberat der Wirtschaft erteilte Genehmigungen zur Werbung mit Daueranschlägen ließen baupolizeiliche Vorschriften unberührt.
2. Für die Werbung genehmigte Flächen im Sinne des § 65 Abs. 1 Nr. 8 HBO sind nur solche, die für diesen Zweck von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde genehmigt worden sind.