VGH Hessen 4. Senat Urteil LS

Durch den Werberat der Wirtschaft erteilte Genehmigungen zur Werbung mit Daueranschlägen ließen …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Durch den Werberat der Wirtschaft erteilte Genehmigungen zur Werbung mit Daueranschlägen ließen baupolizeiliche Vorschriften unberührt.

2. Für die Werbung genehmigte Flächen im Sinne des § 65 Abs. 1 Nr. 8 HBO sind nur solche, die für diesen Zweck von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde genehmigt worden sind.