EuGH Siebte Kammer Beschluss zitiert von 3

Richtlinie 2000/35/EG – Teilweise Nichtigkeitsklage

Sistemul electronic de arhivare, criptare şi indexare digitalizată Srl (Seacid) gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union

Rechtsmittel – Richtlinie 2000/35/EG – Teilweise Nichtigkeitsklage – Verspätete Klageerhebung – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel

Europarecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Sistemul electronic de arhivare, criptare şi indexare digitalizată Srl (Seacid) trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts (Sechste Kammer) vom 16. März 2010, Seacid/Parlament und Rat (T-530/09), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung des Art. 5 Abs. 1 letzter Satz der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. L 200, S. 35) abgewiesen hat – Klagefrist – Offensichtliche Unzulässigkeit